Wie verhalte ich mich, wenn ich mit dem Praktikum unzufrieden bin?


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Falls der Praktikant mit den ihm zugewiesenen Aufgaben nicht zufrieden ist, keinen Lernfortschritt sehen kann oder wie ein regulärer Angestellter behandelt wird, sollte er sich zeitnah mit seinem Vorgesetzten in Verbindung setzen.

Das Gespräch suchen

So können Differenzen noch während des Praktikums aus dem Weg geräumt werden und das Praktikum kann erfolgreich fortgesetzt werden. Falls das Praktikum in keinerlei Hinsicht die Erwartungen des Praktikanten erfüllt und auch keine Aussicht auf eine Einigung mit dem Vorgesetzten besteht, ist es in manchen Fällen besser, das Praktikum abzubrechen und die restliche Zeit sinnvoller zu nutzen.

Werden dem Praktikanten zum Beispiel ausschließlich Hilfsarbeiten zugeteilt und ist ein Lerneffekt deshalb nicht gegeben, kann der Praktikant seinen Vorgesetzten offen auf dieses Problem ansprechen und mit ihm gemeinsam nach einer Lösung und bestenfalls angemesseneren Aufgaben suchen. Vor allem, wenn der Praktikant bereits einen Hochschulabschluss absolviert hat, kann er beim Praktikum durchaus in verantwortungsvolle Projekte mit einbezogen werden und selbständig arbeiten.

Die Kündigung des Praktikums

Rechtlich kann man das Praktikumsverhältnis auf drei Arten beenden. Mit einem Aufhebungsvertrag beenden Praktikant und Arbeitgeber das Praktikumsverhältnis übereinstimmend. Bei einer fristlosen Kündigung muss der Praktikant einen wichtigen Grund für die vorzeitige Beendigung des Praktikums vorlegen. Diese Möglichkeit sollte nur dann genutzt werden, wenn es dem Praktikanten als unzumutbar erscheint, das Praktikum fortzusetzen. Eine ordentliche Kündigung kann dann durchgeführt werden, wenn diese Option vertraglich geregelt wurde.

von Mona H.

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