Informationen zur Vergütung im Praktikum - Bekommen Praktikanten den Mindestlohn?


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Es ist beschlossen: Seit Januar 2015 gilt auch in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Dieser sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro bekommt. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Personen in Vollzeit-Jobs von ihrem Gehalt leben können. Auch Praktikanten sind von dieser Regelung betroffen. Zumindest dann, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, erfährst du hier.

Informationen zum Mindestlohn 

Seit der Einführung des Mindestlohnes stiftet dieser viel Verwirrung. Sowohl bei Unternehmen als auch bei Praktikanten. Wer erhält nun den Mindestlohn und wer nicht? Es gibt ebenso viele Regeln wie Ausnahmen. Dass man da schnell den Überblick verliert, ist kein Wunder. Hier soll aufgeklärt werden: Als Praktikant bist du grundsätzlich ein Arbeitnehmer. Wenn auch nur für eine begrenzte Zeit. Demzufolge könntest auch du vom gesetzlichen Mindestlohn profitieren. Dass bedeutet, dass Praktikanten bei einer 40-Stunden-Woche monatlich 1.480 Euro verdienen. Abzüglich aller Sozialabgaben bleiben den meisten knapp 1.000 Euro. 

Übrigens ist es nicht möglich, sich als Arbeitnehmer gegen den Mindestlohn zu entscheiden. Du kannst also nicht sagen: „ich verzichte auf den Mindestlohn wenn Sie mir den Praktikumsplatz geben“. Unternehmen, die den Mindestlohn nicht zahlen, müssen mit sehr hohen Geldbußen rechnen. Dieses Gesetz wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verabschiedet und kann nicht einfach umgangen werden.

Bekomme ich als Praktikant den Mindestlohn? 

Nicht immer. Es gibt drei Ausnahmen, die es den Unternehmen erlauben, keinen Mindestlohn zu zahlen. Leider fällt ein Großteil aller Praktikanten unter diese Ausnahme-Regelungen. Trotzdem gibt es Hoffnung. Viele Unternehmen zahlen mittlerweile auf freiwilliger Basis eine Praktikumsvergütung. Wer eine der folgenden Kriterien erfüllt erhält leider keinen gesetzlichen Mindestlohn: 

Du absolvierst ein Pflichtpraktikum 

Die meisten Studiengänge schreiben ein Pflichtpraktikum vor. Auch in der Schule gehören Praktika in der Regel zum Alltag. Wer also ein Praktikum absolviert, weil dies fest in der Prüfungsverordnung oder im Lehrplan steht, erhält keinen Mindestlohn. Auch Vorpraktika, die als Voraussetzung für bestimmte Studiengänge gelten, sind davon betroffen. Für diese Regelung gibt es allerdings eine Ausnahme: Der Betrieb zahlt freiwillig einen von ihm selbst festgelegten Lohn.
Pflichtpraktikanten erhalten keinen gesetzlichen Mindestlohn und bekommen daher nur Geld, wenn der Betrieb dies freiwillig anbietet. 

Du absolvierst ein kurzes freiwilliges Praktikum

Schüler oder Studenten die ein freiwilliges Praktikum absolvieren, erhalten laut Gesetz den Mindestlohn. Hier kommt allerdings das große ABER: Der gesetzliche Mindestlohn muss erst dann gezahlt werden, wenn das Praktikum länger als drei Monate andauert. Bei freiwilligen Praktika, die kürzer als drei Monate sind, kann das Unternehmen weiterhin selbst bestimmen, ob eine Vergütung an seine Praktikanten gezahlt wird oder nicht und auch, wie hoch diese eventuell ausfallen würde. 

Du bist noch nicht volljährig 

Die letzte Ausnahme-Regel hat etwas mit dem Alter zu tun. Wer ein Praktikum macht, dabei aber noch jünger als 18 Jahre alt ist, ist von dem Mindestlohngesetz ausgenommen. Die Ausnahme: Der oder die Praktikant/in hat bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung. 

Der Mindestlohn für Praktikanten 

Ob die Einführung des Mindestlohnes im Nachhinein etwas Gutes oder eher etwas Schlechtes für Praktikanten bedeutet, lässt sich pauschal nicht sagen. Natürlich bringt dieser viele Vorteile: Wer für seine Arbeit während des Praktikums fair entlohnt wird arbeitet nicht nur motivierter, sondern kann sich den Luxus Praktikum manchmal überhaupt erst leisten. Der Mindestlohn stellt eine Existenzgrundlage dar, auf die viele junge Menschen angewiesen sind. Ein Praktikum dient der beruflichen Orientierung und dem Sammeln von Berufserfahrung. Diese Chance sollten nicht nur gut betuchte Schüler und Studenten bekommen. 

Auf der anderen Seite schreckt der Mindestlohn viele, vor allem kleinere Firmen davor ab, regelmäßig Praktikumsstellen auszuschreiben. Einige Unternehmen können sich diese dann einfach nicht mehr leisten. Dies kann dazu führen, dass viele Praktikumsplätze wegfallen. Eine andere Problematik betrifft die Praktikumsdauer. Wenn nur noch kurze Praktika (also von drei Monaten) nicht vergütet werden müssen, dann werden Praktikanten nur für diesen kurzen Zeitraum beschäftigt. Dadurch wird einem die Möglichkeit genommen, sich intensiv mit den unterschiedlichen Aufgabenbereichen eines Unternehmens auseinanderzusetzen. 

Lass dich durch die ganze Pro- und Contra-Debatte bezüglich des Mindestlohnes nicht demotivieren. Verfolge deine Karriereziele. Ob du nun mit einem Mindestlohn im Praktikum rechnen kannst oder nicht, sollte nichts an der Tatsache ändern, dass du praktische Erfahrungen sammeln möchtest. Denn letztendlich ist es egal ob ein Praktikum bezahlt wird oder nicht: Du profitierst von den gesammelten Berufserfahrungen auf jeden Fall!

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