Habe ich Anspruch auf Urlaub während des Praktikums?
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Die Mitarbeit eines Praktikanten wird nicht immer vergütet. Doch auch Praktikanten haben in manchen Fällen das Recht auf bezahlten Urlaub. Zusätzliche Zahlungen wie ein Urlaubsgeld sind allerdings davon ausgenommen. Solche Extras bekommen nur angestellte Arbeitnehmer.
Freiwilliges oder Pflichtpraktikum?
Ob ein Praktikant Anspruch auf bezahlten Urlaub hat oder nicht, richtet sich nach der Art und der Dauer des Praktikums. Hier wird zwischen einem Pflichtpraktikum und einem freiwilligen Praktikum unterschieden.
Bei einem freiwilligen Praktikum ist Urlaub möglich. Freiwillige Praktika sind solche, die nicht im Schulrecht oder in der Prüfungsordnung der Universitäten als obligatorisch vorgeschrieben sind. Der Praktikant wird bei diesen Praktika urlaubsrechtlich gesehen wie ein normaler Arbeitnehmer behandelt.
Es besteht somit ein Urlaubsanspruch von 24 Tagen pro Jahr bei einer Praktikumsdauer von mehr als einem Monat. Damit stehen dem Praktikanten pro Monat zwei Urlaubstage zu. Wer ein Praktikum von sechs Monaten absolviert, bekommt somit 12 Tage bezahlten Urlaub.
Absolviert man ein Pflichtpraktikum, so hat man keinen Anspruch auf Urlaub, da das Praktikum fester Bestandteil des Studiums oder der Schule ist. Unabhängig davon kann man allerdings mit einem Betrieb selbst vereinbaren, ob man als Praktikant Urlaubstage zugesprochen bekommt oder nicht.
Minderjährige Praktikanten
Praktikanten unter 18 Jahren stehen Urlaubstage gesetzlich zu, egal ob es sich um ein Pflicht- oder um ein freiwilliges Praktikum handelt. Für minderjährige Praktikanten gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, welches ihnen Urlaubstage gesetzlich vorschreibt. Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach dem Alter. Je jünger der Praktikant, desto mehr Anspruch auf Urlaub hat er.
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