Der gesetzliche Unterschied: Freiwilliges vs. Pflichtpraktikum
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Jemand, der ein freiwilliges Praktikum ausübt, hat zum Beispiel einen Anspruch auf Urlaubstage. Der Pflichtpraktikant dagegen nicht. So gibt es viele weitere Unterschiede. Hier erfährst du alles, was du zur Unterscheidung zwischen einem Pflichtpraktikum und einem freiwilligen Praktikum wissen musst.
Das Pflichtpraktikum
Du bist Schüler oder Student und dein Praktikum ist Teil deiner Ausbildung. Hier wird von der Schule oder der Universität vorgeschrieben, dass ein Praktikum absolviert werden muss. Dieses dient in der Regel dazu, theoretische Grundlagen in der Praxis anzuwenden. Als fest integrierter Teil deiner schulischen Ausbildung, gelten bei einem Pflichtpraktikum die Rechte, die in der Schul- oder Studienverordnung stehen. Eine weitere arbeitsrechtliche Grundlage bildet dein Praktikumsvertrag. Die darin getroffenen Vereinbarungen stellen die Rahmenbedingungen des Praktikums dar.
Weitere gesetzliche Bestimmungen gibt es bei einem Pflichtpraktikum nicht. Daraus ergibt sich folgendes: Du hast als Pflichtpraktikant keinen Anspruch auf eine Vergütung, keinen Anspruch auf Urlaubstage, und keinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Aber: All diese Dinge kannst du mit deinem Praktikumsbetrieb vereinbaren.
Das Unternehmen muss dir diese Rechte zwar nicht einräumen, manche sind aber so kulant, und gewähren zumindest eines dieser Rechte. Denn für einen Betrieb ergeben sich bei der Einstellung eines Pflichtpraktikanten Vorteile gegenüber der Einstellung eines freiwilligen Praktikanten. Erstere sind nämlich über die Schule oder die Uni versichert. Das Unternehmen braucht also keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Das freiwillige Praktikum
Ein freiwilliges Praktikum wird meist in den Ferien absolviert. Da es dazu keine Vorgaben einer Schule oder Universität gibt, spricht man von einem privatrechtlichem Rechtsverhältnis. Das Unternehmen ist dazu verpflichtet, einen Praktikanten rechtlich genauso zu behandeln, wie einen Auszubildenden. Es gilt also das Berufsbildungsgesetz. Dieses schreibt folgende Dinge vor: Als freiwilliger Praktikant hast du das Recht auf eine Vergütung, das Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, das Recht auf Urlaubstage, sowie das Recht auf ein Arbeitszeugnis.
Für den Praktikumsbetrieb entstehen durch diese Rechte zusätzliche Kosten. Denn je nach Höhe der Praktikumsvergütung müssen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Dazu zählen Kosten für Kranken-, Pflege-, Renten-, und Arbeitslosenversicherung. Für einen Praktikanten jedoch lohnt sich aufgrund der rechtlichen Sicherheiten eher das freiwillige Praktikum. FazitRechtlich gesehen unterschieden sich diese beiden Formen von Praktika stark voneinander. Doch eines haben beide gemeinsam: Sie dienen der beruflichen Orientierung, dem Kennenlernen des Arbeitsalltages und dem Ergründen der persönlichen Stärken und Schwächen in der Praxis. Aus diesem Grund sind Praktika immer zu empfehlen, egal, ob freiwilliges oder Pflichtpraktikum.
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