Die Dritte Seite


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Mittlerweile ist die sogenannte "Dritte Seite" einer Bewerbung weit verbreitet. Ihren Ursprung hat sie von dem Autorenteam Hesse/Schrader. Sie ist keine Pflichtunterlage, kann jedoch verwendet werden, um sich dem Arbeitgeber zusätzlich mitzuteilen und sich gegebenenfalls von der Masse abzuheben. Es ist eine Chance das Interesse des Arbeitgebers zu verstärken und persönliche Fähigkeiten besonders stark zum Vorschein zu bringen. Jedoch sollte man keine Romane schreiben, 15 bis 20 Zeilen sind ausreichend.

Inhalte können sein:


  • Die Motivation für die Bewerbung oder für die Arbeit / Erfahrung

  • Besondere persönliche Kompetenzen oder Qualifikationen

  • Eventuelle (gute und wahrheitsgemäße) Erklärungen über Lücken im Lebenslauf oder über einen Studienabbruch, etc.

  • Zur eigenen Person

  • Argumente für eine Einstellung

Wichtig ist es kreativ zu sein und die Seite für den Leser ansprechend zu gestalten, damit sie überhaupt gelesen wird.

Zum Schluss ist die "Dritte Seite" mit der Angabe von Datum und Ort, sowie der Unterschrift zu versehen.

von Regina S.